Frau sitzt verzweifelt vor ihrer Spülmaschine
Recht auf Reparatur für Elektrogeräte (Bild: Anatoliy Karlyuk - stock.adobe.com)

Ratgeber Elektronik Recht auf Reparatur für Elektrogeräte: Alle Infos

Funktioniert das Smartphone plötzlich nicht mehr, ist das meist nicht nur ärgerlich, sondern auch schnell teuer. Denn leider bauen viele Hersteller die Modelle mittlerweile so, dass sie sich nicht mehr reparieren lassen. Das soll nun das Recht auf Reparatur ändern. Die Europäischen Union hat für ein solches Gesetz einen entsprechenden Vorschlag für eine „Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren“ gemacht, den die EU-Kommission im März dieses Jahres angenommen hat. Ziel ist es, Elektroschrott zu reduzieren, Umwelt und Ressourcen zu schonen – und es Verbrauchern zu ermöglichen, Geld zu sparen. Wir verraten Ihnen, wann das „Recht auf Reparatur“ kommt, welche zusätzlichen Rechte Sie dann haben und was das für Ihr defektes Smartphone bedeutet.

374.748 Tonnen Elektroschrott

Die aktuelle Studie „Reparieren statt Wegwerfen“, der imug Beratungsgesellschaft im Auftrag von WERTGARANTIE ergab Besorgniserregendes: Weil defekte Geräte nicht repariert, sondern entsorgt werden, produzieren deutsche Haushalte pro Jahr 376.748 Tonnen Elektroschrott. Hinzu kommen 2.401.071 Tonnen an umweltschädlichen Emissionen, die bei der Produktion der jeweiligen Neugeräte entstehen. Zum Vergleich: Das entspricht in etwa der Menge an Schadstoffen, die der innerdeutsche Flugverkehr innerhalb eines Jahres ausstößt. Nicht zu vergessen: Die Ressourcen, die notwendig sind, um die Ersatzgeräte zu produzieren.

Dabei würden die meisten ihre defekten Elektrogeräte lieber reparieren (lassen) und sie weiterverwenden, anstatt sich ein neues Gerät zu kaufen. Das Problem: Oft ist eine Reparatur nicht möglich – oder schlichtweg zu teuer. Das Recht auf Reparatur soll Hersteller dazu verpflichten, für eine bessere Reparaturfähigkeit ihrer Produkte zu sorgen. Für Verbraucher heißt dass, dass sie ihre defekten Elektrogeräte dann einfacher und günstiger reparieren können – egal ob diese noch unter die gesetzliche Gewährleistung fallen oder nicht.

Ziel der Richtlinie ist es nicht nur, die Rechte von Verbrauchern zu stärken, sondern auch den die Nachhaltigkeit zu erhöhen und die Umwelt zu schützen. Sie soll ebenfalls dazu beitragen, weniger Elektroschrott zu verursachen, Ressourcen zu schonen und die Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen in der EU zu reduzieren.

Hören Sie sich jetzt unsere hörensWERT Podcast-Folge zu dem Thema Recht auf Reparatur an.

Was beinhaltet der Vorschlag zum „Recht auf Reparatur“?

Wer Waren in der EU kauft, hat Anspruch auf eine zweijährige Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer. Funktioniert ein Produkt nicht, muss der Händler es kostenlos ersetzen oder reparieren.

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Folgende Anpassungen sieht die vorgeschlagene Richtlinie „Recht auf Reparatur“ vor:

Handwerker repariert Waschmaschine
Recht auf Reparatur: Schon bald könnten Hersteller verpflichtet sein, Ihre erworbenen Geräte zu reparieren. (Bild: Pixel-Shot - stock.adobe.com)

Das Recht auf Reparatur sieht vor, dass Produkte mit Gewährleistung in Zukunft repariert statt ersetzt öfter repariert werden, solange dies nicht mehr kostet als ein neuwertiger Ersatz. Geht ein Produkt nach Ablauf der Gewährleistung kaputt, muss der Hersteller für einen bestimmten Zeitraum – je nach Produkt zwischen fünf und zehn Jahre – eine Reparatur-Möglichkeit anbieten. Das gilt zunächst nur für sogenannte Verbrauchsgüter, bei denen eine Reparatur technisch möglich ist (Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger etc.). Smartphones, Tablets und Co. sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden.

Hersteller müssen Verbraucher informieren, wenn sie bei einem Produkt zur Reparatur verpflichtet sind – und Informationen zu den Reparatur-Leistungen bereitstellen. Ist der Hersteller nicht verpflichtet, eine Reparatur für das Produkt anzubieten, hat er Kunden darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie eine Reparatur selbst durchführen müssen. Weiterhin sieht der Richtlinienvorschlag vor, dass jeder EU-Mitgliedstaat eine Online-Plattform aufbaut, die Verbrauchern dabei helfen soll, unabhängige Reparatur-Betriebe zu finden und ihnen wichtige Informationen zur Reparatur wie Kosten, Dauer etc. liefert. Bis dahin können Sie gerne den WERTGARANTIE Reparatur-Marktplatz nutzen. Dort finden Sie schon jetzt Reparatur-Werkstätten für verschiedene Elektrogeräte im gesamten Bundesgebiet.

Um den Reparatur-Werkstätten die Arbeit zu erleichtern, müssen Hersteller außerdem Ersatzteile, Reparatur-Anleitungen sowie -werkzeug zur Verfügung zu stellen. Für Transparenz bezüglich der Reparatur-Möglichkeiten, -dauer und -kosten will die EU ein europaweit einheitliches Formular einführen, auf dessen Basis Verbraucher eine Entscheidung für oder gegen die Reparatur ihres defekten Elektrogerätes treffen können – bevor sie diese in Auftrag geben. Reparatur-Betriebe sind verpflichtet, dem Verbraucher das Formular auf Anfrage auszuhändigen. Es wird ein europäischer Qualitätsstandard für Reparatur-Leistungen geschaffen, der Reparatur-Betriebe mit bestimmten Qualitätsstandards kennzeichnet.

Wann kommt das „Recht auf Reparatur“ in der EU?

Das EU-Parlament hat seine Position zum „Recht auf Reparatur“ beschlossen. Nun müssen sich das Parlament und die EU-Länder noch auf die finale Fassung des Gesetzes einigen, welches dann in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden soll. Es ist davon auszugehen, dass sich die vorgeschlagenen Regelungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern. Wie das „Recht auf Reparatur“ letztendlich aussieht? Wir werden es hoffentlich bald erfahren. Die Richtlinie könnte mit der Positionierung des EU-Parlaments nun noch vor der Europawahl im Juni 2024 verabschiedet werden.