Technik Lexikon

Gewährleistung

Bei einer Gewährleistung – im allgemeinen Sprachgebrauch auch Mängelhaftung genannt- handelt es sich um eine gesetzlich Verpflichtung des Verkäufers, die der Verkäufer gegenüber dem Käufer erbringen muss.

Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe, denn die Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung eine freiwillige Leistung – also keine gesetzliche Verpflichtung - des Händlers (Händlergarantie, also Verkäufer) oder des Herstellers (Herstellergarantie). Wenn Sie mehr über die Garantie erfahren möchten, lesen Sie unseren Lexikoneintrag Garantie.

Die Gewährleistung beträgt bei Neuwaren 2 Jahre und bei Gebrauchtwaren 1 Jahr ab Übergabe der Kaufsache. Während dieser Zeit ist der Verkäufer verpflichtet Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache bereits bestanden haben, zu beheben. Stellen Sie nach Kauf Ihres Smartphones also ein Mangel fest, können Sie vom Händler verlangen, dass er das betroffene Mobiltelefon repariert. Bedenken Sie aber, dass Sie nach 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache beweisen müssen, dass der Mangel (Defekt) bereits beim Kauf vorhanden war.

Ein Beispiel:

Sie kaufen eine Kaffeemaschine von einem Fachhändler für Haushaltsgeräte. Gleichzeitig mit dem Kauf Ihrer Kaffeemaschine schließen Sie beim Fachhändler eine Versicherung von der WERTGARANTIE SE für eine Gewährleistungsverlängerung ab. Nun wird Ihre Kaffeemaschine nach 2 Jahren defekt. Hier greift die Gewährleistungsverlängerung der WERTGARANTIE SE ein und sie übernimmt die Reparaturkosten Ihrer Kaffeemaschine

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